Dieses außergewöhnliche Objekt wird auf jeden Fall Aufmerksamkeit erregen. Ausdrucksstark und recycelt ‐ ein Statement für den individuellen Geschmack. Gefertigt wurde er in einer kleinen Werkstatt von einem findigen Absolventen des berühmten „Institute of the Arts“ (Java, Indonesien).
Pop‐Art aus Ölfässern
Die Fässer werden zerlegt, um dann wieder in neuer erstaunlicher Form zusammengesetzt zu werden. Möbel, Skulpturen, exotische und poppige Masken und Wandreliefe ‐ die Bandbreite ist immens. Finden Sie hier eine kleine Auswahl.
Die Ölfässer sind aus verzinktem, dickwandigem Blech gefertigt. Bei einigen Objekten sind sie außen farbig lackiert und von innen chromglänzend. Der Künstler arbeitet passend zum Objekt mal mit der einen, mal mit der anderen Oberfläche.
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.”