Sonderpreis wegen Lagerräumung - nur solange der Vorrat reicht!
Schönes Windlicht mit interessanter Lebensgeschichte. Jedes ein Unikat im angesagten Antik-Look. Immer individuell, keines dem Anderen gleich. Verschiedene Farben. Grün, Rot, Blau.
Standardfarbe ist grün. Für andere Farbe bitte anfragen!!
Ihren Lebenszyklus begannen die Windlichter in Indonesien als Ölkanister. Clevere Handwerker kauften die altgedienten Blechboxen und setzten je eine Glasscheibe ein: ideal als Schaukästen, um Lebensmittel feilzubieten. Keine noch so gelungene Kopie besitzt den einzigartigen Charakter dieser Unikate.
Auf manchen Kanistern ist noch der Name des ehemaligen Besitzers/Geschäfts zu lesen. Einzigartige Spuren des Gebrauchs sind kleine Kratzer, Dellen, verblichene und angerostete Partien. Zeugen arbeitsreichen Lebens, die den besonderen Charme dieser Unikate ausmachen. Gründlich gereinigt und aufbereitet.
- Volumen brutto
- 0,017 m³
- Material
- Metall
- Art
- Krabbenchipsbehälter, Metallkanister
- Größe
- 35 cm
- Farbe
- grün
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.”