Khmer-Kopf mit Sockel als Wasserspielset, ca. 95 cm H
Unsere beruhigenden Wasserspiele sind inspiriert von den berühmten
Tempelanlagen in Angkor Wat in Kambodscha. Holen Sie faszinierende
Exotik in Ihren Garten und entspannen zu Hause bei diesem herrlich
beruhigenden Wassergeräusch.
Die Wasserspiele sind aus Steinguss gefertigt und per Hand
ausgearbeitet. Durch diese Herstellung sind sie widerstandsfähig und
frostbeständig und somit sehr gut für Ihren Außenbereich geeignet. Bei
Frost muss jedoch sichergestellt werden, dass die Figur nicht im Wasser
steht.
Die Wasserspiele werden in einem aufwendigen Verfahren oberflächlich
eingefärbt. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Antikfinish. Das
Finish wird in drei Schritten aufgetragen. Im Laufe der Zeit verwittert
das Finish und der Stein wird auf natürliche Art patinieren, also
Grünspan ansetzen. Auf die Frostbeständigkeit wirkt sich das Finish
jedoch nicht aus.
- Material
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Steinguss – Hohlguss
- Art
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Wasserspiel
- Größe
-
85 cm
- Farbe
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Antikfinish
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.”